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Unzulässige Telefonanrufe

Verbraucherschutz News

In den letzten Tagen haben wir vermehrt Rückmeldungen von Kunden erhalten, dass diese von vermeintlichen „Energie-Dienstleistern“ angerufen werden, die unseren verunsicherten Kunden nicht nur etwas verkaufen wollen, sondern versuchen, an persönliche Daten heranzukommen.

Grundsätzlich dürfen Unternehmen ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Verbrauchers nicht zu Werbezwecken anrufen. Um das zu übergehen, wird beispielsweise bei Bedarf behauptet, dass der Verbraucher sein Einverständnis bei einer Gewinnspiel-Teilnahme erklärt habe. Was im Telefonat folgt, sind Angebote zu Strom- und Gastarifen, die sich niemand entgehen lassen sollte. Ganz nebenbei wird versucht, an persönliche Daten heranzukommen. Obwohl es am Telefon lediglich um ein Beratungsgespräch geht, folgt dem Werbeanruf kein Infomaterial, sondern ein Brief, in dem der Verbraucher als neuer Strom- oder Gaskunde begrüßt wird.

Wer dem nicht rechtzeitig widerspricht – sofern das noch möglich ist – hat seinen Energieversorger gewechselt. Und das, ohne es zu wollen und vorher zu wissen.Es ist legitim, sich den günstigsten Anbieter zu suchen. Das sollte aber nicht am Telefon erfolgen.

Deshalb raten wir:

- keine Energielieferverträge am Telefon abschließen
- Angebote schriftlich anfordern
- keine persönlichen Daten weitergeben
- Kunden- oder Zählernummer nicht an Dritte geben
- nicht unter Druck setzen lassen - gegebenenfalls das Telefonat beenden

Wenn jemand unsicher ist, kann er sich gerne telefonisch oder per Mail an unser Kundenservice wenden.

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