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Zählertausch/Smartmeter

Zählertausch Energiewende

Das Ziel der Energiewende in Deutschland ist es, bis zum Jahr 2050 hauptsächlich „sauberen Strom“ aus regenerativen Quellen wie Wind- und Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie oder nachwachsenden Rohstoffen zu beziehen. Diese Energiequellen stehen nur dezentral oder witterungsabhängig zur Verfügung. Um Angebot und Nachfrage an Strom in Einklang zu bringen, braucht es eine feinere Abstimmung. Der Einbau der digitalen Stromzähler hilft, ein intelligentes Stromnetz zu schaffen.

Rund 32.000 Privat- und Gewerbekunden der Stadtwerke Lingen müssen in den kommenden Jahren mit neuen Zählern ausgestattet werden. Dies besagt das am 2. September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende.“ Kernstück dieses Gesetzes ist das Messstellenbetriebsgesetz (MbG).

Die Hauptaufgabe des Stromzählers bleibt unverändert: Er misst den Stromverbrauch zuverlässig und kontinuierlich. Im Vergleich zum Vorgänger kann der neue Zähler nicht nur den klassischen Zählerstand anzeigen, sondern auch den Energieverbrauch. So kann der eigene Energieverbrauch viel genauer eingeschätzt und darauf reagiert werden.

Der Austausch der Zähler wird vom Messstellenbetreiber (MsbG) veranlasst. In Lingen ist der grundzuständige Messstellenbetreiber die Stadtwerke Lingen GmbH. Der Austausch der Zähler hat bereits begonnen und muss bis 2032 abgeschlossen sein.

Als Kunde müssen Sie zunächst gar nichts tun. Sie werden rechtzeitig von uns über anstehende Termine informiert.

Worin unterscheiden sich „alter Zähler“, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?
Bei wem müssen digitale Stromzähler installiert werden und ist der Stromzählerwechsel verpflichtend für alle?
Wie werden Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet (bei iMS)?
Wie hoch sind die Entgelte für den Messstellenbetrieb? Wo kann ich die Preise finden?
Welche Daten werden gespeichert (bei iMS)?
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?
Was kosten die neuen Messsysteme?
Wer trägt die Kosten für den Einbau der neuen Stromzähler?
Wie erfolgt die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb?

 

 

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