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Stromkostenzuschuss bei der Stadt Lingen beantragen

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Mit dem Familienpass erhalten Lingener Familien diverse Zuschüsse und Vergünstigungen. Unter anderem kann bei der Stadt Lingen ein Antrag auf Stromkostenzuschuss gestellt werden:

Zum Antrag Stromkostenzuschuss. (Stadt Lingen)

Antragsberechtigt für einen Stromkostenzuschuss sind

  • Lingener Familien mit zwei und mehr Kindern oder einem behinderten Kind
  • Haushalte/Familien, die eine pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI im eigenen Haushalt betreuen und versorgen.
  • Inhaber einer Ehrenamtskarte
  • Die Einkommensgrenze für die Auszahlung des Zuschusses liegt bei 36.800 € bzw. 42.000 € Bruttojahreseinkommen für eine Familie mit zwei Kindern. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 3.000 €. Werbungskosten können berücksichtigt werden.
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