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Dezember Soforthilfe - Abschlagszahlungen im Dezember

News Verbraucherschutz

Um für unsere Kunden sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für Gas bzw. Fernwärme im Dezember nicht abbuchen. Sollten Sie den Dezember Abschlag überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang für Gas bzw. Fernwärme verzichten. Für Strom und Wasser ist der Dezember Abschlag allerdings zu zahlen. Mit der Jahresabrechnung erfolgt die Verrechnung des Entlastungsanspruchs. Die Jahresabrechnungen werden Mitte Januar 2023 verschickt. Sie finden in den FAQs die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.

WER ERHÄLT DIE SOFORTHILFE ?
WIE HOCH IST DIE DEZEMBER-SOFORTHILFE?
WIE WIRD DIE DEZEMBER-SOFORTHILFE ABGEWICKELT?
iCH BIN MIETER UND HABE KEINEN EIGENEN GASZÄHLER IN DER MIETWOHNUNG. WANN UND WIE ERHALTE ICH DIE SOFORTHILFE DEZEMBER?
ENTSPRICHT DIE ENTLAStUNG ÜBER DIE SOFORTHILFE DEM REALEN DEZEMBERABSCHLAG?
WARUM ERFOLGT DIE BERECHNUNG DES ENTLASUNGSBETRAGES NACH DEM WILLEN DER BUNDESREGIERUNG AUF BASIS DER Jahresverbrauchsprognose ?022?
WEITERE GESETZLICHE HINWEISE
GAS- UND STROMPREISBREMSE AB 2023 GEPLANT
Mehrwertsteuer-Reduzierung für Erdgas und Wärme auf 7%

Hier erhalten Sie einen Überblick:

Was muss ich als Kunde tun?

Wer hat Anspruch auf Soforthilfe?

 

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