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Grund- und Ersatzversorgung

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Die wichtigsten Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung auf einen Blick.

Was ist die Grundversorgung mit Strom oder Gas ?
Als Bewohner einer Immobilie haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung mit Strom und Erdgas. Wenn Sie umziehen und für Ihr neues Zuhause nicht innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums einen Energielieferanten beauftragen, ist Ihre Versorgung dennoch abgesichert. Es kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald Sie in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen, mit warmen Wasser duschen oder mit iher Erdgas-Heizung heizen. Sie sind dann automatisch Kunde in der Grundversorgung. Es sei denn, Sie haben vorher einen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen.

Wie lange gilt die Grundversorgung ?
Die Grundversorgung mit Strom oder Erdgas stellt eine gesetzlich festgeschriebene Absicherung dar. Diese sorgt dafür, dass Sie grundsätzlich immer mit Strom und/oder Erdgas beliefert werden können. Die Grundversorgung gilt  unbefristet. Sie bleiben in der Grundversorgung also solange, bis Sie aktiv kündigen oder sich für einen anderen Tarif entscheiden.

Wohne ich im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Lingen?
Auf der Netzgebietskarte der Stadtwerke Lingen sehen Sie, wo unsere Strom, Gas- und Wasserversorgungsgebiete sind. Netzgebietskarte Stadtwerke Lingen

Warum bin ich in die Ersatzversorgung der Stadtwerke Lingen gefallen, obwohl ich keinen Tarif mit den Stadtwerken abgeschlossen habe?
Die Ersatzversorgung springt immer dann ein, wenn Ihr bisheriger Energieversorger Sie nicht mehr beliefert. Die Ersatzversorgung übernimmt der örtliche Grundversorger. Dies sind die Stadtwerke Lingen in  ihrem Grundversorgungsgebiet. Dazu ist kein schriftlicher Vertrag notwendig. Dies hat der Gesetzgeber so vorgesehen, um Ihre lückenlose Belieferung mit Energie abzusichern. Dank dem Energiewirtschaftsgesetz ist die allgemeine Versorgung mit Gas im Niederdruck auch in diesem Fall stets gesichert.

Worin liegt der Unterschied zwischen der Grund- und Ersatzversorgung ?
Verbraucher, die keinen Strom- oder Gasliefervertrag abgeschlossen haben, erhalten die Energielieferung in der Grundversorgung. Unter Ersatzversorgung wird die gesetzlich verankerte Notversorgung mit Energie bezeichnet. Sie ist gesetzlich garantiert, sodass es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt, wenn beispielsweise Ihr Energielieferant, mit dem Sie einen Vertrag geschlossen haben, Sie nicht mehr versorgen kann.

Wie lange läuft die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten. Wird kein neuer Liefervertrag abgeschlossen und weiterhin Energie verbraucht, kommt ein Grundversorgungsvertrag mit dem Grundversorger zustande.
 

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